Wegzugsteuer vermeiden

course-1015601_960_720Jahr für Jahr wandern zahlreiche Deutsche aus, oft sind die zu hohen Steuern ein Grund für den Wegzug, denn besonders gutverdienende Personen und wohlhabende Familien müssen hohe Abgaben zahlen. Mit einem Wegzug in ein anderes Land wollen sie dies vermeiden. Eine Auswanderung muss gut geplant werden und man sollte einige Dinge beachten. Oft wird bei einer Auswanderung ein entscheidender Punkt übersehen bzw. vergessen. Viele Personen, die in einen anderen Staat auswandern, können mit einer Steuerpflicht belegt werden. Aus diesem Grund sollte man sich im Vorfeld darüber informieren, wie man diese Wegzugssteuer vermeiden kann bzw. ob diese im Einzelfall bei einer Auswanderung überhaupt anfallen würde.

Wer seinen Wohnsitz mindestens 10 Jahre in Deutschland hatte und wenigstens einen Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, unterliegt in Deutschland bei einem Wegzug einer Steuerpflicht. Auf den Gewinn, der fiktiv erzielt wird, setzt der deutsche Staat eine Einkommenssteuer fest. Wer seinen Wohnsitz innerhalb der EU verlegt, dem wird diese Steuer in der Regel zinslos gestundet, bis es zu einem Verkauf der Anteile kommt. Erfolgt die Auswanderung jedoch in einen Drittstaat wie die Schweiz, die Vereinigten Arabischen Emirate oder die USA, kann eine Stundung der Steuern (inklusive einer Verzinsung) nur in Härtefällen erfolgen. Doch auch hier kennt das Gesetz die berühmte Ausnahme in der Regel, nämlich dann, wenn der Auswanderer innerhalb bestimmter Fristen wieder in die Bundesrepublik zurückkehrt. Eine Wegzugssteuer vermeiden kann man in so einem Fall auch, wenn man dem Fiskus gegenüber glaubwürdig bezeugen kann, dass die Abwesenheit schon im Vorhinein lediglich zwischenzeitig geplant war. Um die Wegzugssteuer vermeiden zu können, ist es daher wichtig seine Abwesenheit bei dem zuständigen Finanzamt zu melden. Zudem muss sich der Auswanderer regelmäßig bei seinem Finanzamt melden, damit die festgesetzte Steuer auch gestundet werden kann. Der Anspruch auf die Steuer entfällt jedoch, sobald der Steuerpflichtige wieder dauerhaft in Deutschland lebt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn in der Zwischenzeit die Anteile an der Kapitalgesellschaft nicht veräußert wurden. Werden die Anteile während der Abwesenheit verkauft, wird die Stundung aufgehoben und die Vermeidung der Wegzugssteuer ist nicht mehr möglich, die Steuern fallen sofort an. Eine Wegzugssteuer kann man daher am besten vermeiden, wenn man seine Auswanderung rechtzeitig plant, gut umstrukturiert und sich informiert, auf was zu achten ist, wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen will. Eine professionelle Unterstützung bieten hierbei spezielle Dienstleister (z.B. royalbankingadvisors.com) die in allen Bereichen spezialisiert sind und neben einer kompetenten Beratung auch komplette Rund-um-Leistungen hinsichtlich sämtlicher Formalitäten anbieten.

Eine Wegzugssteuer kann man auch in Bezug auf Schenkungen und Erbschaften vermeiden, wenn deutsche Bürger die Bundesrepublik auf Dauer verlassen wollen. Nicht selten wird einfach nicht beachtet, dass man auch noch nach fünf Jahren nach einem Wegzug unbeschränkt der Steuer für Erbschaften und Schenkungen unterliegt. Bei einem Umzug in die Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt man dieser Steuerpflicht sogar zehn Jahre lang. Neben der Herausforderung die Wegzugsteuer vermeiden zu wollen, steht man in den USA vor einem weiteren Problem, wenn man eine Greencard erhält bzw. die amerikanische Staatsbürgerschaft bekommt. In diesem Fall unterliegt man auch in seiner neuen Heimat der unbeschränkten Pflicht zur Einkommenssteuer, wie auch der Steuererklärungspflicht. Bei einer Auswanderung kann man demnach nicht nur die steuerlichen Pflichten in Deutschland, sondern auch den USA verletzen. Damit dies nicht passiert, ist eine gute und umfangreiche Recherche im Vorfeld wichtig.

Das Außensteuergesetz regelt die Wegzugssteuer unter dem Paragraphen 6. Kann man keine Wegzugssteuer vermeiden, ist es durch einen entsprechenden Antrag möglich die Steuer in fünf Jahresraten zu begleichen.
Die Wegzugssteuer vermeiden bzw. verringern kann man auch, wenn man sich bei einem Wegzug innerhalb der Europäischen Union noch vor Verkauf der Gesellschaftsanteile die Gewinne der Kapitalgesellschaft in Form von Dividenden ausschütten lässt. Hierdurch wird der Gewinn bei einer Veräußerung verringert und die Belastung durch die Steuer verringert sich ebenfalls. Eine Besteuerung der Dividenden erfolgt dann nur zur Hälfte. Dies kann Kosten sparen, eine Wegzugssteuer vermeiden ist so jedoch nicht möglich.